Mit der Auszeichnung von Buchverlagen durch den Deutschen Verlagspreis soll der Erhalt der Buchkultur in Deutschland gefördert werden.

Als unabhängiger Verlag können Sie mit dem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet werden, wenn Sie sich durch:

  • ein besonderes verlegerisches Profil,
  • kulturelles Engagement,
  • überzeugende innovative und digitale Projekte,
  • Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit,
  • professionellen Vertrieb,
  • sorgfältiges Lektorat und Korrektorat,
  • Nachwuchsförderung,
  • ansprechende Gestaltung der Bücher,
  • reichweitenstarke und adressatengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit oder gesellschaftsrelevante Initiativen und entsprechendes Engagement auszeichnen.

Bei einer Auszeichnung können Sie neben dem Gütesiegel auch eine Prämie von bis zu 60.000 EUR bekommen. Die Höhe der Prämie hängt von der Bewertung Ihrer Leistung durch die Jury sowie Ihrem durchschnittlichen Umsatz in den letzten 3 Jahren ab:

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz von unter 3 Millionen EUR:
  • Gütesiegel und Prämie in Höhe von 60.000 EUR für 3 besonders herausragende Verlage (Spitzenpreis)
  • Gütesiegel und Prämie in Höhe von 24.000 EUR für weitere 60 hervorragende Verlage
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz von 3 Millionen EUR oder mehr:
  • Gütesiegel ohne Prämie für bis zu 3 herausragende Verlage

Ihre Bewerbung reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Auszeichnung.

Als unabhängiger Verlag mit außergewöhnlichem verlegerischem Profil können Sie sich für den Deutschen Verlagspreis bewerben.


Sie müssen sich für die Teilnahme am Deutschen Verlagspreis online auf der Internetseite des Deutschen Verlagspreises bewerben.

  • Gehen Sie auf die Webseite des Deutschen Verlagspreises, füllen Sie Ihr Bewerbungsformular online aus und schicken Sie es ab.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Die E-Mail enthält auch Ihre Bewerbungsnummer und ein PDF mit Ihren Angaben.
  • Sie drucken das PDF aus und unterschreiben es.
  • Drucken Sie auch alle weiteren geforderten Unterlagen aus. Sie finden diese Unterlagen unter dem Navigationslink Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite des Deutschen Verlagspreises zum Download.
  • Unterschreiben Sie alle Unterlagen und senden Sie diese per Post an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
  • Das Erfordernis, die Unterlagen auszudrucken und zu unterschreiben, entfällt, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal über „Elster – Mein Unternehmenskonto“ eingeloggt haben.
  • Sie können außerdem weitere Unterlagen einreichen, die Ihre Bewerbung ergänzen. Laden Sie diese bitte möglichst auf dem Bewerbungsportal hoch. Sie müssen sich dafür mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.
  • Sie können auch Buchexemplare per Post zur Ansicht einreichen.
  • Sie werden von der BKM per E-Mail informiert, wenn Sie für den Preis ausgewählt wurden.
  • Wenn Sie auch eine Prämie bekommen, erfolgt die Auszahlung im Anschluss an die Preisverleihung auf Ihr Geschäftskonto.

Wenn Sie das Geld verwenden, sollten Sie darauf achten, es nur für Ausgaben im Sinne Ihrer Selbstverpflichtungserklärung zu nutzen und eigenverantwortlich zu versteuern.

Sie haben keinen Anspruch auf Rücksendung der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie freiwillig Buchexemplare zur Ansicht eingereicht haben, werden diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.

Sie können der Spende innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Online-Bewerbungsfrist per E-Mail widersprechen.

Hinweis: Sie können sich auch nach der Antragstellung jederzeit in Ihr Benutzerkonto einloggen.

So können Sie zum Beispiel die Daten Ihres letzten Antrags einsehen, wenn Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben möchten.


Sie können sich bewerben, wenn Ihr Verlag:

  • unabhängig ist,
  • seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat,
  • seit mindestens 3 Jahren besteht und
  • in den letzten 3 Jahren mindestens 4 Bücher pro Jahr von unterschiedlichen Autorinnen oder Autoren verlegt hat (Ausnahmen möglich),
  • sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet,
  • im letzten Jahr nicht mit einem Spitzenpreis des Deutschen Verlagspreises (Prämie in Höhe von 60.000 EUR) ausgezeichnet wurde
  • in den letzten 2 aufeinander folgenden Jahren nicht mit einem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet wurde und
  • sich durch herausragende Leistungen auszeichnet

Nicht bewerben können Sie sich als:

  • reiner Bezahlverlag oder Selbstkostenverlag,
  • Verlagszweig oder Imprint eines Konzerns, der mehr als 3 Millionen EUR Gesamtumsatz pro Jahr generiert.
  • Verlag in unmittelbarer wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Institutionen wie
    • Museen,
    • Hochschulen,
    • Literaturhäusern,
    • Parteien,
    • religiösen Institutionen, Berufsorganisationen oder Verbänden.
  • Verlag, dessen Verlagsprogramm ausschließlich aus Periodika besteht wie Zeitungen oder Zeitschriften oder aus
    • Lexika,
    • Registerproduktionen wie Adressbüchern oder Formularbüchern,
    • Notenbüchern,
    • Landkarten oder sonstigem kartographischen Material,
    • Schulbüchern, Lern- und Lehrmedien.

  • unterschriebenes Formular der Selbstverpflichtungserklärung mit der Sie zusichern, dass Sie die erhaltene Prämie ausschließlich für die Ziele dieses Preises verwenden
  • schriftliche Bestätigung, dass Sie das Merkblatt zum Subventionsbetrug zur Kenntnis genommen haben
  • unterschriebenes Formular der Datenschutzerklärung
  • unterschriebenes Formular der Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Es fallen keine Kosten an.


Der Verlagspreis wird jährlich verliehen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie der Internetseite des Deutschen Verlagspreises unter Termine entnehmen.


Bearbeitungsdauer: 4 bis 5 Monate

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


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