Dienstleistung
Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt (Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium. Sonderpädagogik und Berufsbildende Schulen) einreichen
Mit dem erfolgreichem Abschluss Ihres Lehramtsstudiums können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen bewerben.
In Niedersachsen kann eine Ausbildung für folgende Lehrämter erfolgen:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt und Realschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt zunächst die Zulassung und im Anschluss die Einstellung. Beides in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Die Ausbildung findet in einer Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule und einem Studienseminar statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
Mit Bestehen der Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt gilt der Vorbereitungsdienst als abgeschlossen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einstellungen erfolgen zweimal jährlich. Die aktuellen Termine sowie die Bewerbungsfristen entnehmen Sie unter
www.zulaonline.niedersachsen.de .
oder auf den unter Hinweise/Besonderheiten angegebenen Internetseite des Nds. Kultusministeriums
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte der linken Spalte unter dem Punkt Termine auf folgender Seite
Verfahrensablauf
Das Bewerbungsportal Zula-Online wird zum jeweiligen Bewerbungsstart freigeschaltet.
Zur Online-Bewerbung müssen Sie sich zunächst unter https://www.zulaonline.niedersachsen.de registrieren.
Vervollständigen Sie zunächst Ihre Daten. Bitte beachten Sie hierbei die technische Kurzanleitung. Durch Übermittelung Ihrer Online-Daten wird das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig über Ihre Bewerbung informiert. Zur Wahrung der vorgegebenen Bewerbungsfrist ist es zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihres Bewerbungsbogens mit der erforderlichen Unterschrift und den Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vorliegt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig. Das bloße Ausfüllen der Bewerbung im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend.
Der Bewerbung ist ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild sowie eine Kopie des Zeugnisses der
für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst geforderten Prüfung (in der Regel Master of Education oder Erste Staatsprüfung) beizufügen. Es wird gebeten, keine Originale einzureichen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden.
Bitte sehen Sie von der Verwendung von Klarsichthüllen oder Mappen ab.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbungsunterlagen per E-Mail. Für Ihre persönlichen Unterlagen sollten Sie einen weiteren Ausdruck fertigen.
Die Zeugniskopie kann bis spätestens drei Monate vor dem Einstellungstermin nachgereicht werden (Nachreichfrist).
Sind nach Ablauf der Nachreichfrist noch freie Ausbildungsplätze vorhanden, können verspätet eingereichte Zeugnisse nachrangig bis ca. einen Monat vor dem Einstellungstermin berücksichtigt werden. Sollte das Zeugnis nicht termingerecht vorgelegt werden können, kann der Nachweis über das abgeschlossene Studium auch durch eine Bescheinigung der Universität, aus der das studierte Lehramt sowie die Fächer und die Gesamtnote hervorgehen, erbracht werden (z.B. Transcript of Records).
Verspätet eingegangene Bewerbungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten aber nach der Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Fristen eingehalten haben, noch Ausbildungsplätze frei geblieben sein, können vollständige Bewerbungen noch berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass die Einstellung noch rechtzeitig bis zum Einstellungstermin erfolgen kann.
Ortswünsche werden wegen der nachrangigen Berücksichtigung dieser Bewerbungen nur in Ausnahmefällen erfüllt werden können.
Nach erfolgter Bewerbung können Sie erforderliche Korrekturen bzw. Änderungen teilweise online selbst vornehmen (Adresse, Telefon, E-Mail, Seminarwünsche) oder diese per E-Mail dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig übermitteln. Die Onlineänderungen werden durch den Button "Speichern" aktiviert und automatisch an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig übermittelt.
Ansprechpunkt
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Dezernat 1 Fachbereich Vorbereitungsdienst und Quereinstieg
Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig
Faxnr.: +49 531 484-3483
Servicestelle: +49 531 484-3333
E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
Sprechzeiten des Dezernates sind jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 – 11:00 Uhr
Aufzug vorhanden: ja
rollstuhlgerecht: ja
Voraussetzungen
In den niedersächsischen Vorbereitungsdienst wird grundsätzlich zugelassen, wer das vorgeschriebene Lehramtsstudium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt.
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird für Bewerberinnen und Bewerber, die einen lehramtsbezogenen Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern vorlegen, auf der Basis einschlägiger Mobilitätsbeschlüsse der Kultusministerkonferenz gewährleistet, soweit in Niedersachsen die Ausbildung in den entsprechenden Fächern vorgesehen ist.
Um in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen zugelassen zu werden, müssen Sie sich über die Internetplattform www.zulaonline.niedersachsen.de registrieren.
Vorbereitungsdienst für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen | Nds. Kultusministerium
erforderliche Unterlagen
Der Bewerbungsbogen steht nach erfolgreicher Online Bewerbung als Druckversion unter www.zulaonline.niedersachsen.de zur Verfügung und ist spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig einzureichen.
Der unterschriebenen Bewerbung sind nachfolgende Unterlagen als unbeglaubigte Kopie beizufügen:
1) Zeugnis der Ersten Staatsprüfung oder Prüfungszeugnis Master of Education soweit Ihnen dieses bereits vorliegt. Alternativ kann eine Notenbescheinigung (z. B. Transcript of Records) der Universität vorgelegt werden, aus der der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums und die studierten Fächer hervorgehen und
2) Tabellarischer Lebenslauf.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Übersendung der Bewerbungsunterlagen das Zeugnis des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung noch nicht vorliegen, können Sie dieses unter Berücksichtigung der Nachreichfrist per E-Mail (Zula-noten@rlsb-bs.niedersachsen.de) nachreichen. Die Ergänzung der Daten erfolgt anschließend durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig.
Weitere eventuell einzureichende Unterlagen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen.
Diese können z. B. sein:
3) Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid,
4) Nachweis über:
a) Unterhaltspflicht gegenüber einer nicht erwerbsfähigen Person,
b) Zurechnungszeiten (z. B. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder, Wehrpflicht, Zivildienst, Freiwilliges soziales Jahr),
c) Berufspraktische Zeiten (gilt nur für das Lehramt an BBS) und
d) Bindung an einem bestimmten Ort.
Nach erfolgreicher Zulassung werden Sie aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen, die für die Einstellung erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt nach den Regelungen in § 119 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) i. V. m. der ZulassVO-Lehr und der APVO-Lehr.
Rechtsbehelf
- Bei einer Ablehnung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
- Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollte der Ihnen zugewiesene Seminarort aus gewichtigen Gründen unzumutbar erscheinen, können Sie unter Angabe dieser Gründe und der Beifügung entsprechender Belege einen Antrag auf Überprüfung der Zuweisung stellen. Erläuterungen hierzu finden Sie bei den Hinweisen in Zula-online beim Button Erklärung.
Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht nicht.