Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer niedersächsischen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss für die Zulassung zum Studium ausreichen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge setzen besondere fachliche Kompetenzen voraus, die Sie nachweisen müssen.

Sprachliche Kenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen. 

Die niedersächsischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit. 

Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Niedersachsen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, was fehlt, was geht und was nicht geht.

Zur Bewertung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse wird häufig eine Gebühr erhoben. Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel uni-assist.

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.


Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Niedersachsen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung per Post (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule oder ggf. der Servicestelle uniassist e.V. ein
  • Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
  • Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungsverfahren oder direkt zur Zulassung bzw. zur Meldung beim Studienkolleg.

  • Sie haben Interesse an einem Studium in Niedersachsen und bringen einen ausländischen Schul oder Hochschulabschluss mit.
  • Sie müssen sich form- und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben

  • Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
  • Dazu gehören unter anderem alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
  • Ein ausreichender Sprachnachweis entsprechend der Voraussetzungen des jeweiligen Studiengangs
  • APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien
  • Ggf. Nachweis künstlerische Eignung
  • Ggf. VPD von uni-assist

Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, ob Gebühren anfallen.


Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen niedersächsischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten.


Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann mehrere Wochen dauern.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.


Verwaltungsvorschrift zum Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen


§ 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja, abhängig vom Studiengang


Verwaltungsrechtliche Klage


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


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