Nutzen Sie dafür das Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie
(a) einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten und die Koordination der Studienplatzvergabe nicht über hochschulstart erfolgt oder wenn Sie
(b) einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Erfolgt die Koordination der Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in einem ersten Fachsemester über hochschulstart ist es notwendig, sich zunächst bei hochschulstart.de zu registrieren.

In welchen Studiengängen die Koordination der Studienplatzvergabe über hochschulstart erfolgt, entscheidet jede Hochschule selbst und gibt dies auf ihren Webseiten und auf ihren Bewerbungsportalen bekannt.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich für das erste Fachsemester ausschließlich über hochschulstart.de.

Für die Bewerbung in einem höheren Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt bei der Hochschule

Wenn Sie an einer niedersächsischen Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben bzw. einschreiben.


Für die Bewerbung bzw. die Immatrikulation wird ein Online-Zulassungs- bzw. - Immatrikulationsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs

Welche Schritte damit jeweils verbunden sind, wird im Portal oder auch auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule genau beschrieben.

Über das Ergebnis der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs und der Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder, wenn die Verfahren über hochschulstart koordiniert werden, auch über  hochschulstart.de informiert.


  • Sie müssen über eine nach den niedersächsischen Regelungen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine überragende künstlerische Befähigung nachweisen, kann für relevante Studiengänge auf den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie an Ihrer Wunschhochschule ein Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein/gewesen sein und passende/relevante Leistungen und Kompetenzen nachweisen können.
  • Für die Bewerbung auf ein konsekutives/weiterführendes Masterstudium müssen Sie in der Regel bereits ein grundständiges Studium absolviert haben. In den meisten Fällen sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die die Hochschule in den entsprechenden Zugangsordnungen regeln, die über die Webseiten der Hochschulen abrufbar sind 
  • Sie müssen außerdem die Bewerbungsfristen einhalten und alle von der Hochschule geforderten Unterlagen und Nachweise einreichen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann

  • Online gestellter Bewerbungs bzw. Einschreibantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und / oder Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber fällt ggf. eine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule bzw. über das Serviceportal uni-assist e.V.


Gebühr: kostenfrei

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.


Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.


Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang


  • Klage gegen den Zulassungs oder Ablehnungsbescheid. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem davon Kenntnis genommen wurde

  • Die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge müssen berücksichtigt werden
  • Die geforderte Form und Frist ist einzuhalten
  • Wenn die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums nicht erfüllt oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten wird, kann die Bewerbung bzw. das Immatrikulationsgesuch nicht berücksichtigt werden und muss vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren
  • In einigen Fällen kann bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang ein Härtefall geltend gemacht werden. Damit können sich die Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Gutachten vor, kann bei der Bewerbung online ein Härtefallantrag beantragen.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


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