Ziel der Maßnahme „BMQ“ ist es, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikationen zu erreichen und somit langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu sichern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Im Rahmen der PFEIL-Maßnahme „BMQ“ werden Lehrgänge, Workshops, Coaching sowie Exkursionen und Betriebsbesuche im Rahmen einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme, gefördert.

Die RL-BMQ-HB/NI sieht die folgenden Förderschwerpunkte vor:

  1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit oder Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder für Einkommenskombinationen und –alternativen für Erwerbstätige der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbau im Bereich
  • Steigerung der persönlichen Kompetenz und Motivation einschließlich der Lösung sozio-ökonomischer Probleme
  • Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse oder Kenntnisse über neue Technologien und Verfahren
  • Verbesserung der Produktqualität
  • Verbesserung der umweltbezogenen Methoden und Praktiken einschließlich besonders tiergerechter Haltung von Nutztieren (Tierschutz)
  • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren
  1. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die fachliche Beratung land- und/oder forst- und/oder gartenbauwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen und Bremen;
  2. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für Landfrauen und Frauen in der Landwirtschaft zur Regionalvermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, zur Schaffung von nichtlandwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Unterstützung des Erzeuger-Verbraucher-Dialogs in den Bereichen der Ernährungs- und/oder Verbraucherbildung;
  3. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Moderation und Begleitung von Dorfentwicklungsprozessen für volljährige natürliche Personen im ländlichen Gebiet i.S. Ziffer 2.1 des Programms für die ländliche Entwicklung (PFEIL-Programm)

Bildungsträger sollen die Teilnehmenden in Niedersachsen oder Bremen entsprechend den Förderschwerpunkten qualifizieren.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Um eine Förderung erhalten zu können ist die Anerkennung als Bildungsträger i.S. der RL-BMQ-HB/NI sowie die Einreichung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Der jeweilige Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.


Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.


siehe Förderrichtlinie


Der Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der ELER-Maßnahme „BMQ“ sowie die dazugehörigen Anlagen werden auf Anforderung von der zuständigen Stelle zugemailt.


Anträge und Formulare

Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:


ANBest-ELER