Dienstleistung
Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden
Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.
Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.
In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.
Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.
Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
- Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.
Voraussetzungen
Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um
- beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
- in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
- gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.
Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um
- erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
- Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.
erforderliche Unterlagen
- Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
- Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
- Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
- Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
- Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
- gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis: Für Entsendungen über 90 Tagen bis zu 3 Jahren ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Arbeitsmarktzulassung für Arbeitskräfte aus dem Ausland auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zur Arbeitsmarktzulassung für ausländische Arbeitskräfte für Montage und Demontage auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Merkblatt 7 – Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Fragen, Antworten sowie Tipps für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber