Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.

Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.

Wenn Sie eine praktische Prüfung zum Erwerb einer Lizenz oder der Berechtigung ablegen wollen, können Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers des Luftfahrt-Bundesamtes stellen.


Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

  • Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Es fallen keine Kosten an.


Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Woche
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


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