Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle. Die Besonderheiten bei Großunternehmen werden Ihnen näher erläutert.

Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.


ElsterOnline

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Finanzministerium


Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung für Großunternehmen