Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.

Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Wenn Sie später geboren wurden, können Sie stattdessen die reguläre Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ob Sie noch in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, spielt dann keine Rolle.

Die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle.

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.

Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.


Es fallen keine Kosten für Sie an.


Unbefristete Renten:

Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Befristete Renten:

Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn die Rente bis Ablauf dieses 7. Kalendermonats beantragt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.


Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 5 Monaten.

Hinweis:
Während des Rentenverfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich – auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht – bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben


Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.


  • Sie sind vor dem 02.01.1961 geboren.
  • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Regelaltersrente beziehen können.
  • Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit).
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Bitte beachten Sie:
    • Wenn Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein.
    • Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 01.01.1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten – zum Beispiel freiwillige Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit – belegt ist.
  • Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
    • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
    • Ersatzzeiten,
    • Kindererziehungszeiten,
    • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten,
    • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
    • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren auch vorzeitig erfüllen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind.


  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
  • Angaben zu Ihren Krankenhaus und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

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