Patentanwältinnen und Patentanwälte, die

  • ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben

werden als europäische Patentanwältinnen und europäische Patentanwälte bezeichnet und können u. U. in Deutschland patentanwältliche Tätigkeiten ausüben.

keine fachliche Freigabe