Dienstleistung
Exmatrikulation beantragen
Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Studierendenwerk oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt, Auflagen nicht erfüllt wurden oder das Studium als endgültig nicht bestanden gilt.
Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
- Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände z.B. ausgeliehene technische Geräte, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation
Rechtsgrundlage(n)
- Jeweilige Immatrikulationsordnung der Nds. Universitäten und Hochschulen
§ 19 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Formulare
Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:
TU Braunschweig
Universität Vechta
Hochschule Hannover
HBK Braunschweig
Universität Hildesheim
Universität Göttingen
HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Medizinische Hochschule Hannover
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Hochschule Osnabrück
Universität Lüneburg
Hochschule Emden/Leer