Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.


Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.



Zu der Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro kommt die Jagdabgabe in Höhe von 10 Euro hinzu.
Verwaltungsgebühr: EUR 15,00
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Zu der Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro kommt die Jagdabgabe in Höhe von 10 Euro hinzu.
Verwaltungsgebühr: EUR 15,00

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung

  • Ausweis
  • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Niedersächsische Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Niedersächsische Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


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