Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.


keine

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.



Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.
Gebühr: EUR 6,10
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg

Die Gebühr für die Ausstellung einer Feinstaubplakette beträgt 6,00 EUR.


Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.


Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.


Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)



§§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)

Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.


Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.


Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt ( https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).


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