Dienstleistung
Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland
Sie können als Einrichtung oder Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Soziokultur und Darstellende Künste aus Niedersachsen die Förderung eines kulturellen Projekts beantragen. Dabei muss das Ziel des Projekts die Begründung und Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland sein. Nachdem der Förderantrag online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird ressortübergreifend eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Förderantrag ist jährlich zum 31.01. online einzureichen. Anschließend ist das unterzeichnete Antragsformular an die Bewilligungsbehörde (MWK) zu schicken.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Voraussetzungen
- Sie müssen eine juristische oder natürliche Person aus einer oder mehrerer Kultursparten sein.
- Sie können sich auch als Zusammenschluss und Netzwerk bewerben.
- Sie müssen ihren (Wohn-)Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.
erforderliche Unterlagen
- unterzeichneter Antragsvordruck
- Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
- ggf. Nachweise über bewilligte Drittmittel
- ggf. Erklärung der Kooperationspartner/innen aus dem Ausland
Verfahrensablauf
- Lesen Sie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland zur und die Hinweise zum Antrag >Kulturelle Zusammenarbeit<
- Registrieren Sie sich anschließend im Online-Antragsverfahren
- Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-System aus
- Füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragsvordruck aus
- Geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente (inkl. Antragsvordruck) hoch
- Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
- Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
- Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
- Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
- Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die Landesmittel nach entsprechendem Mittelabruf.
- Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
- Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet
Rechtsgrundlage(n)
§ 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO)
Allgemeine Kulturförderrichtlinie (RdErl. d. MWK vom 31.11.2021 – 05032 – VORIS 22100; Nds. MBl. Nr. 50/2021 S. 1876 – 1877)
Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage