Die Förderung hat zum Zweck die Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion zu verbessern. Dazu kann Ihre Maßnahme gefördert werden, soweit sie einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der Metropolregion Bremen-Oldenburg aufweist und den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickelt und intensiviert.

Ihre Maßnahme bzw. Projekt ist förderfähig soweit ihr Vorhaben

  • die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, der Länder Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiiert und weiterentwickelt,
  • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
  • die Lebensqualität in der Region fördert und die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützt

Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen zwischen Bremen und Niedersachsen wird besonders bevorzugt.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung (maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten) gewährt. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.

Der Förderfonds kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.


Die Anträge sind in der Regel bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen. Es können jedoch auch weitere Antragsstichtage durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden.



Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.
Gebühr: kostenfrei

Eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Sie sind Vereinsmitglied der Metropolregion Bremen-Oldenburg (MR HB OL), kommunale Gebietskörperschaft bzw. Zweckverband im Gebiet der MR HB OL oder ein rechtlich verbindlicher Zusammenschluss mit überwiegend kommunaler Beteiligung.
  • Sie prüfen, ob Sie den Eigenanteil von mindestens 5% der Gesamtsumme des Projekts aufbringen können.
  • Sie prüfen, ob Sie die projektbezogenen Voraussetzungen gemäß Punkt 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie erfüllen.
  • Sie geben an, inwiefern sie einen Beitrag zur
    • Zukunftsfähigkeit der Metropolregion
    • Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion
    • Stärkung der regionalen Kooperation
    • strategischen Ausrichtung der Metropolregion  leisten.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
  • Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung und die Förderwürdigkeit des Antrags und fällt eine endgültige Entscheidung über Art und Umfang der Zuwendung im Einvernehmen mit den Beschlüssen des Vereinsvorstandes und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Wird der Antrag genehmigt, wird ein Förderungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde versendet.
  • Nach Rechtskraft der Bewilligung kann die bewilligte Förderung durch einen Mittelabruf abgefordert werden

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Standort Oldenburg


  • Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es zu den Maßnahmen gehört, die
    • die Vernetzung und Interaktion relevanter Bereiche initiieren und weiterentwickeln
    • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
    • die Lebensqualität in der Region fördern sowie
    • die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen
  • Ihr Projekt muss die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer beachten
  • Ihr Projekt muss die Chancengleichheit (z.B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten
  • Als Empfänger der Förderleistung müssen Sie
    • Vereinsmitglied der MR HBOL oder
    • kommunale Gebietskörperschaft und Zweckverband im Gebiet der MR HB OL oder
    • ein rechtlich verbindlicher Zusammenschluss mit überwiegend kommunaler   sein
  • Als Zuwendungsempfänger müssen Sie mindestens einen Eigenanteil von fünf Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Dieser kann auch durch eigenes Personal geleistet werden
  • Sie haben als Zuwendungsempfänger vorrangig alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen Die Zuwendung darf nicht zu einer Kürzung möglicher Zuwendungen von anderer Seite führen
  • Zuwendungsfähig sind Sach, Personal- und Investitionsausgaben
  • Zuwendungsfähige Personalausgaben – für zusätzliches Personal – werden nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land Niedersachsen bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt, anerkannt
  • Für die Abrechnung von Dienstreisen gelten die für die Landesbediensteten bestehenden Vorschriften
  • Für alle Projekte werden Ausgaben für die Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Kongressen, Seminaren, Workshops usw.) wie Bewirtung, Veranstaltungsraum, Technik, Honorare und Aufwandsentschädigungen für externe Fachreferentinnen/Fachreferenten in angemessener Höhe als zuwendungsfähig anerkannt
  • Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten

  • Ausgefüllter Antrag
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Ggf. eine zusätzliche Projektbeschreibung, sofern das Textfeld des Antrags nicht ausreichend ist
  • Schriftliche Kooperationszusagen (Letter of Intent)

Klage vor dem Verwaltungsgericht


  • Infrastrukturelle Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Interessen der Metropolregion sind, und in sehr begrenztem Umfang (z.B. Zuschuss zu den Planungskosten) gefördert werden
  • Besonders bevorzugt gefördert werden gemeinsame Maßnahmen von Bremen und Niedersachsen.
  • Bei falschen oder unvollständigen Angaben, beziehungsweise Nichtmeldung von Änderungen bezüglich der Antragstellung sowie bei Nichteinreichen des Verwendungsnachweises innerhalb der vorgegebenen Frist oder bei falschem Gebrauch der Zuwendungen kann es zu einer Rückforderung der Zuwendung durch die Bewilligungsbehörde kommen

Förderdatenbank Bund, Länder und EU (BMWK) – Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten

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