Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.

Insgesamt können Zuwendungen für acht Bushaltestellen gemeinsam beantragt werden, solange die Gesamtkosten je Bushaltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 Euro sind in diesem Verfahren zu beantragen, insoweit die voraussichtliche Zuwendungssumme mindestens 25.000 € beträgt.

Im Rahmen der Förderung sind folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme zuwendungsfähig:

  • Warteflächen für Fahrgäste
  • Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf)
  • Borde für Niederflurbusse
  • DINkonforme Blindenleitsysteme
  • Haltestellenschilder
  • Fahrgastunterstand (Sonnen und Regenschutz) bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit:
    • Abfallbehälter
    • Informationsvitrine für die Fahrgastinformation (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen)
  • Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des Fahrgastunterstandes im Warteflächenbereich)
  • Kleinere erforderliche bauliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe
  • Fahrradabstellbügel (maximal 10 Bügel auf der befestigten Wartefläche)

Die Anträge sind bis zum 31.05. eines Jahres an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zu stellen.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Die Behörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Es fallen keine Kosten an.


Antragsfrist ist jeweils der 31.05. eines Jahres für das Folgejahr.



Die Anträge werden in der Regel im Dezember entschieden und im darauffolgenden Frühjahr bewilligt.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen

Eine Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren können Sie für höchstens acht Baumaßnahmen zusammen beantragen

  • Sie prüfen, ob die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen jeweils höchstens 100.000 Euro beantragen oder bei einer Einzelmaßnahme deren Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegen
  • Sie reichen den Antrag mitsamt aller Nachweise bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Behörde ein
  • Falls Unterlagen fehlen, fordert die Behörde diese nach
  • Bei einer positiven Entscheidung der Behörde erhalten Sie im Frühjahr nach Einreichung einen Zuwendungsbescheid
  • Mit Zustellung des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum, dieser endet am 30.06. des Folgejahres
  • Mit dem Zuwendungsbescheid kann die bewilligte Förderung im Bewilligungszeitraum abgerufen werden

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)


  • Die Förderung muss für den ÖPNV eingesetzt werden
  • Die Gesamtkosten jeder einzelnen Maßnahme betragen jeweils höchstens 100.000 Euro
  • Es wird eine Förderung für höchstens 8 Maßnahmen zusammen beantragt
  • Bei einer Einzelmaßnahme liegen die Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro
  • Das Vorhaben muss nach Art und Umfang für den zu erwartenden Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Sinne der Förderziele dringend erforderlich sein
  • Das Vorhaben muss mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen
  • Das Vorhaben muss bau und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden
  • Das Vorhaben muss die Barrierefreiheit nach § 7 NBGG berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren enthalten
  • Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Die Finanzierung muss gewährleistet sein
  • Bei der Planung müssen die zuständigen Behindertenbeauftragten, Behindertenbeiräte oder notfalls entsprechende Verbände angehört werden

  • Nachweis der Berechtigung für die Antragstellung
  • Darstellung der Einzelmaßnahmen und Kosten je Haltestelle
  • Dokumentation des Bestandes und Erläuterung der einzelnen Haltestellenmaßnahmen
  • Konzeptionsskizzen des geplanten Vorhabens
  • Stellungnahme der zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte zur Barrierefreiheit der geplanten Maßnahme
  • Stellungnahme aller betroffenen Busunternehmen zur barrierefreien Anfahrbarkeit der geplanten Maßnahmen und zur Höhe der geplanten Busborde
  • Stellungnahme des ÖPNVAufgabenträgers und Bestätigung, dass das Vorhaben dem Nahverkehrsplan und, soweit vorhanden, dem Haltestellenkonzept entspricht
  • Nachweis, dass das Vorhaben nach Art und Umfang für den zu erwartenden Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist.
  • Liniennetzplan
  • Haltestellenfahrpläne
  • Gegebenenfalls Zustimmung des Straßenbaulastträgers (wenn der Antragsteller nicht Straßenbaulastträger ist)
  • Gegebenenfalls Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bei Grunderwerb

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Bei Falschangaben droht die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung des Bescheides, bzw. der jeweiligen Haltestelle.


Infoseite der LNVG zur Förderung im vereinfachten Verfahren für Bushaltestellen

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