Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung über gute Nachbarschaft und Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 17. Juni 1991. 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in Deutschland ansässig sein. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

Künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug können gefördert werden, besonders wenn diese 

  • der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
  • das kulturelle Leben der polnischsprachigen Bevölkerung   in die deutsche Kulturszene einbringen,
  • zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
  • einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
  • es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der deutschen Öffentlichkeit zu präsentieren,
  • einen Bezug zur polnischsprachigen Jugend haben,
  • überregional, zum Beispiel bundesland- oder kreisübergreifend, wahrgenommen werden.

Sie können prinzipiell eine Förderung für jeden Bereich der Kultur erhalten, zum Beispiel für

  • bildende Kunst,
  • darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Tanz,
  • Folklore,
  • Architektur,
  • Mode,
  • Design,
  • Grafik,
  • Film,
  • Fotografie,
  • neue Medien,
  • künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Eine Förderung für Ihr Projekt ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits begonnen oder abgeschlossen wurde. 

Fördersumme

Sie können eine Förderung von bis zu 20.000 EUR erhalten. Die Höhe Ihrer Förderung hängt davon ab,

  • wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
  • wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen und
  • wie stark Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Wenn Sie eine Förderung erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten in Verbindung stehen.
 


Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden: 

  • für das Folgejahr: bis zum 30. September (Eingangsstempel)
  • für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31. März (Eingangsstempel)
     

Es fallen keine Kosten an.


Eine Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie schriftlich oder online beantragen. 

Wenn Sie die Projektförderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen- möglichst zusammengefasst - als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOCX, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.

Wenn Sie die Projektförderung schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und laden dort das Antragsformular herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden diesen ausgedruckt und unterschrieben mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an das zuständige Referat. 
  • Senden Sie die Unterlagen zusätzlich als E-Mail an K44@bkm.bund.de. 
  • Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.

Weitere Verfahrensschritte: 

  • Ihr Antrag wird von der BKM an eine Jury mit Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen weitergeleitet. Die Jury berät die BKM bei ihrer Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Die BKM informiert Sie über ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Das BVA informiert Sie schriftlich, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie eine Förderung erhalten, sendet Ihnen das BVA den Zuwendungsbescheid sowie weitere Informationen, wie Sie die Fördermittel anfordern können.
  • Sie können die Fördermittel anfordern, wenn Sie diese innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung für eine Zahlung benötigen. 
    • Wenn Sie die Fördermittel nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt für fällige Zahlungen aufbrauchen, müssen Sie unverzüglich das Bundesverwaltungsamt (BVA) informieren. 

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
 


  • Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
  • Sie sind  
    • eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts, wie zum Beispiel
      • ein Verein oder
      • eine Stiftung,
    • oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel 
      • eine Körperschaft,
      • eine Anstalt oder
      • eine Stiftung,
    • oder eine kommunale Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel
      • eine Gemeinde oder
      • ein Landkreis,
    • oder ein gemeinnütziger kirchlicher Träger.
  • Ihr Projekt wird zusätzlich durch Eigenmittel, Mittel von Ländern und Kommunen beziehungsweise aus Spenden von Dritten mitfinanziert.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Als antragstellende Person führen Sie das Vorhaben durch. 
     

  • Antrag auf Förderung 
  • Kosten- und Finanzierungsplan inklusive 
    • vorhandene Eigenmittel
    • zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel
    • beantragte Fördersumme
  • gegebenenfalls weitere Finanzierungsanträge und –zusagen von Dritten
  • Projektbeschreibung mit 
    • Begründungen und Erklärungen
    • Ziel und Zweck des Projekts
    • Arbeitsmethoden
    • erwartete Ergebnisse
    • Bedeutung der Maßnahme für den Träger des Projekts
  • Programm mit zeitlichem Ablaufplan der einzelnen Maßnahmen
  • Aufstellung aller Projektmitarbeitenden mit Hinweis auf ihre Qualifikationen und einem Exposé der Themen
  • bei Kostenpositionen ab 500,00 EUR:
    • mindestens 3 formlose Kostenauskünfte
  • für eingetragene Vereine:
    • chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister über Vertretungsberechtigung
  • Vorberechnung für Publikationen
  • Arbeitsverträge der Projektmitarbeitenden, zum Beispiel
    • Werkverträge
    • befristete Arbeitsverträge 
    • Honorarverträge  
  • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Verwendungsnachweise für die erhaltenen Fördermittel
  • Sachbericht zur Erfolgskontrolle
     

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bewilligungsbescheides
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


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