Dienstleistung
Förderung von Jugendwohnheimen beantragen
Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:
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Umbauten und Modernisierungsarbeiten wie zum Beispiel:
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Wärmedämmung und weitere Energiesparmaßnahmen
- Hinweis: Ausgenommen sind Maßnahmen, die auch Einnahmen erzielen können (zum Beispiel Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke, die den Strom auch ins öffentliche Netz einspeisen)
- Beseitigung baulicher Mängel
- Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe der Wohnungen
- Schallschutzmaßnahmen
- Verbesserung der Wasserver- und Entsorgung,
- Verbesserung der Stromversorgung
- Maßnahmen für Barrierefreiheit
- Internetzugang
- Brandschutzmaßnahmen
- Umsetzung von Sicherheitsstandards
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Wärmedämmung und weitere Energiesparmaßnahmen
- Neubau
- Erweiterung eines Wohnheims
- neue Ausstattung
Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:
Zinszuschuss
Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.
Einmaliger Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.
Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.
Ansprechpunkt
Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum.
Zuständige Stelle
Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum.
Voraussetzungen
Sie können eine Förderung für ein Jugendwohnheim von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn Sie ein Wohnheim für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung errichten, umbauen oder modernisieren wollen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie müssen das Jugendwohnheim selbst betreiben.
- Sie dürfen die Einrichtung nur kostendeckend betreiben.
- Ein gewerbsmäßiger Betrieb, der auf einen Gewinn abzielt, ist nicht gestattet.
- Sie nehmen Auszubildende jeder Branche und jeden gleichberechtigt auf.
- Sie gewähren Auszubildenden einen Nachlass von 10 Prozent im Wohnheim, wenn diese Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
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Sie kommen für eine Förderung in Betracht, wenn Sie als Träger des Wohnheims
- eine juristische Person oder
- ein Verband der freien Wohlfahrtspflege oder
- eine gemeinnützige Vereinigung sind.
- Ihre Gesamtkosten umfassen mindestens 100.000 EUR.
- Sie dürfen mit der Auf- oder Umbaumaßnahme noch nicht begonnen haben, sofern die Agentur für Arbeit in Ihrem Fall keine Ausnahme zugelassen hat.
- Es gibt einen langfristigen Bedarf an Ihren Jugendwohnheimplätzen für Auszubildende.
- Sie steuern einen angemessenen Eigenanteil bei.
- Ihre Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Wenn Sie eine neue Ausstattung anbieten wollen, muss dies mit einer Baumaßnahme zusammenhängen, um gefördert werden zu können.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
erforderliche Unterlagen
- Erklärung zum Antrag
- Belegungsnachweis
Weitere notwendige Unterlagen werden individuell abgestimmt.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf eine Förderung für Ihr Jugendwohnheim wird Ihnen von der Agentur für Arbeit Bochum zugesandt. Bitte kontaktieren Sie (telefonisch oder elektronisch) dazu den Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum. Die Agentur für Arbeit Bochum ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Förderung.
- Sie können den Antrag fristwahrend, auch formlos, bei jeder anderen Agentur für Arbeit im Bundesgebiet stellen. Diese leitet Ihren Antrag dann weiter an Ihren Ansprechpartner.
- Sobald alle Unterlagen vorliegen und über Ihren Antrag entschieden werden konnte, erhalten Sie per Post einen Bescheid über eine Bewilligung oder Ablehnung einer Zuwendung.
Weiterführende Informationen
Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen
Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit zur Jugendwohnheimförderung
Anordnung des Verwaltungsrates der Agentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen (A Jugendwohnheime)
Fachliche Weisungen zur Förderung von Jugendwohnheimen der Agentur für Arbeit
Flyer der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor einem Verwaltungsgericht