Dienstleistung
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft beantragen
Landwirtschaftliche Betriebe können eine Förderung für Schadens- und / oder Indexversicherungen für in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg gelegene Flächen im Ackerbau und Grünland sowie für den Anbau von Beeren-, Kern- und Steinobst, Möhren und Zwiebeln erhalten. Die Versicherungen können gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre abgeschlossen werden.
Die Absicherung von Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, wird aber nicht gefördert.
Es sind ein- und mehrjährige Versicherungsverträge förderfähig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Der Zusicherungsbescheid wird in der Regelnach ca. 3 Monaten zugestellt.
Der Bewilligungsbescheid wird in der Regel nach ca. 3 Monaten zugestellt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach ca. 6 Monaten nachdem der Förderantrag gestellt wurde.
Verfahrensablauf
- Vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres reichen Sie den Antrag auf Teilnahme zusammen mit den Anlagen und einem Versicherungsangebot ein
- Nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen das Priorisierungsverfahren durchgeführt
- Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen entsprechenden Bescheid
- Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können Sie Ihren Versicherungsvertrag abschließen
- Vom 15. März bis 15. Mai des darauffolgenden Jahres können Sie dann anhand des Förderantrags die konkrete Förderung von bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme beantragen.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid.
- Diesen Antrag müssen Sie jährlich stellen, wenn Ihr Versicherungsvertrag für mehrere Jahre abgeschlossen wurde
Ansprechpunkt
Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Voraussetzungen
- Sie müssen die Anforderungen des aktiven Betriebsinhabers erfüllen
- Ihr Betriebssitz muss in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg sein
- Ihr eingereichtes Versicherungsangebot muss von einem Versicherungsunternehmen kommen, welches für die Fördermaßnahme gelistet ist
- Sie müssen am Priorisierungsverfahren teilnehmen, sofern Sie erstmalig an der Maßnahme teilnehmen
- Den Versicherungsvertrag dürfen Sie erst nach Erhalt des Zusicherungsbescheides abschließen
- Im Jahr der Antragstellung und im Bewilligungszeitraum müssen Sie einen Sammelantrag zur Agrarförderung (ANDI) stellen
- Der Versicherungsvertrag muss einen Selbstbehalt von 20 Prozent-Punkten der Schadensquote bzw. eine Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme enthalten
- Sie müssen mindestens 1 Hektar landwirtschaftliche Fläche je Betrieb und Jahr versichern
- Die Versicherungssumme müssen Sie jährlich bezahlen
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Stammdatenblatt
- Allgemeine EU-Erklärungen
- Einwilligung zum Datenaustausch
- Versicherungsangebot
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in dem Land Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
Artikel 76 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft(EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER) zu finanzierenden Strategiepläne(GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung(EU) Nr.1305/13 und 1307/13
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats ein Widerspruch bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingelegt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag auf Teilnahme ist im Jahr vor dem Beginn des ersten zu versichernden Erntejahres zu stellen.
Die Förderung erfolgt in der aktuellen EU-Förderperiode bis längstens 2029.
Die Einwilligung zum Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen ist freiwillig. Mit ihr können die Versicherungsunternehmen jedoch die umfangreichen Daten für den Verwendungsnachweis liefern. Ohne diese Einwilligung müssen die Daten vom Betrieb bereitgestellt werden.