Dienstleistung
Freistellungsbeträge übermitteln
Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.
Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.
Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter fsa-anfragen@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Kapitalerträge im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
- Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
- Nachdem Sie Ihre Aktivierungs-ID und Ihren Aktivierungs-Code erhalten haben, folgen Sie bitte dem Link in der E-Mail. Führen Sie den erstmaligen Login durch, indem Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code in die entsprechenden Felder eintragen.
- Nach erfolgreicher Aktivierung des BOP werden Sie aufgefordert, einen Speicherort für das BOP-Zertifikat zu
- Bitte loggen Sie sich nun unter Zuhilfenahme Ihres Zertifikates und das zugehörige Passwort im BOP ein.
- Für eine fachliche Zulassung zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK) müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zum Freistellungsaufträgekontrollverfahren (§ 45d Absatz 1 und 2 EStG)" beantragen.
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post oder elektronisch eine Zulassungsnummer für das Verfahren FSAK
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Für die Datenübermittlung an das Verfahren FSAK stehen Ihnen anschließend drei Wege zur Auswahl:
- Lieferung über BOP-Formular
- Lieferung über BOP-Formular mit Hilfe der CSV-Importfunktion
- Lieferung über die ELMA5-Massendatenschnittstelle
- Für die Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA5 finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", "Versand von Massendaten (ELMA5)" den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren an das BZSt".
- Füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Als Fachverfahren, für welches Sie Ihre Daten senden wollen, wählen Sie "Mitteilung und Auskünfte über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" ́ aus und geben in das Feld "Verfahrensspezifisches Geheimnis " das BZSt-Geheimnis ein. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sobald Antworten auf die mitgeteilten Meldungen zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail informiert.
Zuständige Stelle
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Voraussetzungen
Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:
- alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
- Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.