Die Bestellungsbehörden machen die öffentlich bestellten Sachverständigen mit Kontaktdaten und dem Bestellungsfachgebiet öffentlich bekannt. Die Listen werden ständig aktualisiert und permanent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die öffentliche Bestellung stellt eine besondere öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit dar.


Die Veröffentlichung erfolgt im Internet: Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus

Für die Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt vom Fachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles ab.


Landwirtschaftskammer Niedersachsen


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