Dienstleistung
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)