Dienstleistung
Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Ansprechpunkt
an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Schlagwörter
Mutter, Geburtsanzeige, Hebamme, Vater, Sohn, Krankenhaus, Einrichtung, Bescheinigung Geburt, Frühgeburt, Geburtstag, vertrauliche Geburt, Entbindung, Standesamt, Kind, Geburtsanmeldung, Hausgeburt, Tochter, Todgeburt, Lebendgeburt, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Geburtshaus, Standesamtsangelegenheit, Anzeige der Geburt, Geburt, Nachwuchs, Geburtsbeurkundung