Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.