Dienstleistung
Handwerksrolle Änderung
Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
- Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.
Schlagwörter
Unternehmensform, Handwerksrolle: Änderung, Handwerkerrolle