Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B.  Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf  Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

 

Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016  rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.

Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat  oder in Gebärdensprache erhalten.


Text überprüft durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.


Serviceteam BMFSFJ

Themengruppe B


Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Gewalt gegen Frauen, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt in der Familie, KO-Tropfen, Gewalt, Sorgentelefon, Genitalverstümmelung, Gewalt in der Ehe, Stalking, physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen, Frauenhandel, psychische Gewalt, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Beziehungestaten, Zwangsprostitution, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt in Pflegesituationen, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen, Vergewaltigung, Gewalt im Namen der „Ehre“, Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und Gewalt gegen ältere Frauen, Häusliche Gewalt, Ehegewalt, Zwangsverheiratung, Ehrenmord