Dienstleistung
Hufbeschlagswesen
Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
- Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
- Zeugniserteilung,
- Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
- Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
- Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlG)
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (HufBeschl-AnnerkennV)