Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

  • Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
  • Zeugniserteilung,
  • Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
  • Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.


Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.