Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die zuständige Behörde.

Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.


Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei


Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Muster vornehmen.


Gebühr: kostenfrei

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden. 


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Binnengewässern
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Küstengewässern

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz