Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.