Dienstleistung
Kircheneintritt: Erklärung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.