Dienstleistung
Kontakt aufnehmen zum Arbeitgeber-Service
Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen informieren oder beraten lassen? Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an professionellen Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeitskräften und bei der Personalplanung in Ihrem Betrieb.
Kontaktieren können Sie den Arbeitgeber-Service auf folgende Weise:
- persönliche Vorsprache bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite oder
- per E-Mail.
Folgende Dienstleistungsangebote bietet der Arbeitgeber-Service an:
- Marktkompetenz: Der Arbeitgeber-Service beobachtet und analysiert für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.
- Individuelle Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
- Vermittlung nach Maß: Sie bekommen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte vermittelt – entsprechend Ihren Anforderungen.
- Finanzielle Unterstützung: Sie können zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanzielle Unterstützung bekommen.
- eService: Sie können die eServices nutzen, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
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Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
- persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- Anschreiben per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
- per E-Mail.
- Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen.
- Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
- Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
Ansprechpunkt
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Voraussetzungen
Keine
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
Keine