In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentren des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Güteeigenschaften und Handelsklassen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).


In Niedersachsen ist für die Marktüberwachung das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.