Dienstleistung
Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden
Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
- Privatpersonen,
- nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
- Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen
im Bestimmungsland versteuert werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.
Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.
Online-Meldung über das ELSTER-Portal:
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Sie registrieren sich zunächst im ELSTER-Portal.
- Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr ELSTER-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten.
- Sie erhalten anschließend ein Zertifikat.
- Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihr Konto einloggen.
- Auf dem ELSTER-Portal im Bereich "Umsatzsteuer" finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das ELSTER-Portal ab.
Online-Meldung über das BOP:
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Damit Sie Ihre Meldung über das BOP einreichen können, melden Sie sich zunächst beim BZSt dafür an.
- Öffnen Sie das Formular zur Anmeldung: "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)".
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an das BZSt.
- Das BZSt übermittelt Ihnen per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
- Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie statt des BOP-Zertifikates auch Ihr ELSTER-Zertifikat für den Login im BOP benutzen.
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Nutzen Sie nun den Online-Dienst "BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden".
- Öffnen Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das BOP ab.
Schriftliche Meldung per Post:
- Öffnen Sie das Formular "Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.)".
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.
Zuständige Stelle
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Voraussetzungen
- Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
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Sie zählen zu:
- Unternehmen
- Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Formular "Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge"
- gegebenenfalls "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)"
Rechtsbehelf
- finanzgerichtliche Klage
- Einspruch
- Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden
Weiterführende Informationen
Informationen zur Meldung von Fahrzeuglieferungen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Benutzerleitfaden des ELSTEROnline-Portals (EOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Benutzerleitfaden zum BZStOnline-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Anleitung zur Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Informationen zur Kontoerstellung auf der Internetseite des ELSTEROnline-Portal (EOP)
Fragen & Antworten zur Lieferung neuer Fahrzeuge auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)