Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.


Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer

Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung


Ingenieurkammer Niedersachsen


Ingenieurkammer Niedersachsen


Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer


Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht