Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

  • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
  • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.

Mehraufwands-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.


Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das Mehraufwands-Wintergeld überwiesen.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Sie können Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld steht Ihnen nur zu für

  • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann und
  • Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet werden.

Ihr Betrieb muss außerdem 

  • dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau angehören und
  • mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
  • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

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