Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.


Es fallen keine Kosten an.


Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Es gibt keine Fristen.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Es gibt keine Fristen.


Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.


An das örtliche Jugenamt


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

An das örtliche Jugenamt


keine


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

keine


Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegepersonen