Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.


Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.


Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.


  • Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle

Die Zuständigkeit liegt:

  • beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
  • beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).

  • Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Notarzt, 112, Notfallnummer, Feuerwehr, Notfallrettung Sicherstellung, Notruf