Die Verordnung (EG) 889/2008 enthält Durchführungsbestimmungen zur Basis-Verordnung (EG) 834/2007 zur Regelung der Voraussetzung einer Kennzeichnung mit Hinweis auf den ökologischen Landbau bei Vermarktung oder Werbung für lebende Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel.

Die dort ausgeführten Ausnahmen sind in der Regel genehmigungsbedürftig.

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


Die beantragte Ausnahme ist nachvollziehbar zu begründen, Liefermängel und Flächen- oder Baugenehmigungen sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.


Soweit kostendeckende Gebühren zu erheben sind, 29,00 bis 295,00 Euro


Immer vor Inanspruchnahme der Ausnahme


  • Verordnung (EG) 889/2008 DER KOMMISSION mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 834/2007 des Rates