Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.


Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

  • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
  • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
  • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
    • Sie die Daten eintippen oder
    • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
  • Klicken Sie auf "Generieren".
  • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
  • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
  • In der Zip-Datei finden Sie
    • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
    • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

  • Strahlenschutzverantwortliche
  • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
  • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
  • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Es fallen keine Kosten an.


Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.


Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


Es ist kein Rechtsbehelf möglich.


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


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