Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.


Wirtschaftsprüferkammer

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr