Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
  • Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven


Gebühr: kostenfrei

Vor der ersten Aalfischerei


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).


Merkblatt zur erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz