Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.

Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.

Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“.

Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.


Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
  • Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


  • Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
  • Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
  • Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.

  • Nachweise, zum Beispiel ein Attest
  • bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.


Es fallen keine Kosten an. 


Eine Rücktrittserklärung kann erst nach fristgerechtem Eingang der beschriebenen schriftlichen Nachweise bearbeitet und damit berücksichtigt werden. Die Erteilung des Prüfungsbescheids erfolgt zeitnah nach der Antragstellung.
Bearbeitungsdauer: 3 bis 7 Tage

Widerspruch 
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

 

  • Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


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