Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

  • die umfassende Sachkunde
  • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.


- für 1 bis 10 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer 320 EURO

- für jede weitere Teilnehmerin oder jeden weiteren Teilnehmer 20 EURO


Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

Beim GAA Göttingen gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.       


Nach Erhalt der Anmeldung zur Sachkundeprüfung, wird ein Termin zur Abnahme der Sachkundeprüfung mit der GAA Göttingen vereinbart.


Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen. Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“.


https://www.blac.de/documents/gfk-rechtsstand-31102023-version-31012024-aktive-hyperlinks_1710165329.pdf
https://www.blac.de/documents/bekanntmachung-sachkundehinweise-banz-at-20012022-b4_1642778880.pdf

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (GAA Göttingen) ist die zuständige Behörde für die Abnahme der Sachkundeprüfung und Anerkennung von Einrichtungen zur Durchführung von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). 


  • Nachweis der Identität

Widerspruch


Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.


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