Dienstleistung
Schutzimpfungen Finanzierung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Schlagwörter
Gelbfieber, Tuberkulose, Gebärmutterhalskrebs, Schwerer Durchfall, Finanzierung, Windpocken, Meningokokken Typ B, Hepatitis B, Grippe, Pocken, Mumps, Röteln, Japanische Enzephalitis, Haemophilus Influenzae Typ B, Lungenentzündung, Tollwut, Meningitis, Diphtherie, Keuchhusten, Schutzimpungen, Kinderlähmung, Tetanus, Typhus, Masern, FSME, Hepatitis A