Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.


Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 


  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Gelbfieber, Tuberkulose, Gebärmutterhalskrebs, Schwerer Durchfall, Finanzierung, Windpocken, Meningokokken Typ B, Hepatitis B, Grippe, Pocken, Mumps, Röteln, Japanische Enzephalitis, Haemophilus Influenzae Typ B, Lungenentzündung, Tollwut, Meningitis, Diphtherie, Keuchhusten, Schutzimpungen, Kinderlähmung, Tetanus, Typhus, Masern, FSME, Hepatitis A