Mit der Fördermaßnahme Seenentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die der Sanierung und Restaurierung von Seen (Stillgewässern) i. S. der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dienen, um so die Qualität der Gewässer zu verbessern, den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial der Gewässer zu verbessern oder zu erhalten, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten. Hiervon profitieren nicht nur Natur und Umwelt sondern auch die Gewässernutzenden.

Berücksichtigt werden vorrangig niedersächsische Stillgewässer mit einer Fläche von mindestens 50 ha gemäß EG-WRRL und darüber hinaus auch kleinere Stillgewässer, die für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.


Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRRL)

Die Zuständigkeit liegt bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).


Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Gefördert werden Vorhaben, die der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht verbessern. Hierzu zählen folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,
  • Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen), z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- und Sedimentationsbecken, etc.,
  • Entschlammung,
  • Verbesserung der Wasserretention,
  • Erprobung innovativer Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern,
  • Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den o. g. Vorhaben stehen, wie Planungen, konzeptionelle Vorhaben und Erhebungen, begleitende und nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsvorhaben, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung (im Einzelfall), Erwerb neuer Maschinen, Geräte und Anlagen.

Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigte

  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen

Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort Antragsfristen fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der zuständigen Stelle.


Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks an die zuständige Stelle zu richten.


Antragsverfahren
Amtlicher Antragsvordruck

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz


Seenentwicklung Förderung