Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

  • Dienst- und Arbeitsrecht 
  • Sozialrecht 
  • Personalplanung 
  • Versammlungspraxis

Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
 


Es fallen für Sie keine Kosten an.


Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.


Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 


Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:

  • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
  • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
  • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
     

Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.

Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die 

  • parteipolitischen 
  • gewerkschaftlichen oder 
  • kirchlichen Charakter haben oder
  • nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
     

  • Anschreiben mit
    • Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
    • Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
  • Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit 
    • Überblick über die vermittelten Inhalte
    • Zeitplanung
    • Terminangabe und
    • Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
       

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig 
 


Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.


Staatsbedienstete, Personalrat, politische Bildung, Bundeszentrale, BpB, Bildungsurlaub, Bundeszentrale für politische Bildung, Bildungsveranstaltung, Bundespersonalvertretungsgesetz