Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Wenden Sie sich an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden.


Tarifverträge des Gerüstbaugewerbes