Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.


Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Marktsatzung der Gemeinde


Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
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Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
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