Dienstleistung
Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Hochschule, Studium, Medizin, Prüfungsleistungen, Approbationsordnung, Humanmedizin, Studienortwechsel, Studienleistungen, Universität, Studienzeiten, Anerkennung, Anrechnung, Hochschulwechsel, ERASMUS