Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.


Es fallen keine Kosten an.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Es fallen keine Kosten an.


Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    


Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.


An das örtliche Jugendamt


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

An das örtliche Jugendamt


Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.


Keine


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Keine


Beitragsübernahme, Pflegepersonen, Pflegeeltern, Unfallversicherung, Pflegekind